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Damit die Altersdurchmischung im Mehrgenerationenhaus nicht nur am Anfang funktioniert, braucht es eine gezielte und gesteuerte Vermietungspraxis, die auf eine langfristige Sicherung ausgelegt ist. Sie beruht auf den erarbeiteten Vermietungsrichtlinien, die bestimmen, wie Neu- und Weitervermietungen zu handhaben sind. Die Vermietungsrichtlinien werden in den Statuten des Vereins Mehrgenerationenhaus verbindlich festgelegt. Eine Vermietungskommission (bestehend aus gewählten Mehrgenerationenhaus-MieterInnen und mindestens einer externen Person) prüft und entscheidet jede Mietanmeldung nach diesen Richtlinien.
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