Wie und wo werden in der Giesserei freie Wohnungen ausgeschrieben?

Üblicherweise werden freie Wohnungen primär Giesserei-intern in unseren Treppenhäusern (Anschlagbrett) sowie auf unserer internen Website publiziert, in der Regel mit einer Bewerbungsfrist von 10 Tagen.

Zeitgleich werden jene Personen per E-Mail informiert, welche auf unserer Interessiertenliste stehen. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, musst du Passivmitglied im Hausverein Giesserei werden.

Passivmitglied: Der Beitrag für die Passivmitgliedschaft beträgt CHF 40 pro Vereinsjahr. Auf der Beitrittserklärung kannst du angeben, für welche Wohnungsgrösse du dich interessierst. Du schickst sie als Mailanhang an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wer nicht computerversiert ist, kann die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung auf Papier per Post schicken. (Die Statuten des Hausvereins, welche unter anderem die Passivmitgliedschaft regeln, sind als PDF zum Herunterladen erhältlich. Als Passivmitglied hast du Zugang zur internen Webseite der Giesserei.)

Wenn in den ersten Tagen der Ausschreibungsphase (intern, bzw. nachdem die Leute auf der Interessiertenliste per E-Mail informiert wurden) der Bewerbungsfluss stockend ist, wird die ausgeschriebene Wohnung auch auf unserer externen Website publiziert.

Falls nach der Ausschreibung auf unserer externen Website die Grundlage an Bewerbungen noch immer dünn ist, erteilt die Vermietungskommission der Geschäftsstelle der Gesewo den Auftrag, dass auch auf der Gesewo-Website ausgeschrieben wird.

 

Wie funkioniert das Bewerbungsverfahren?

Wenn du dich aufgrund einer Wohnungsausschreibung bei der Vermietungskommission der Giesserei meldest, erhältst du ein Anmeldeformular. Dieses füllst du aus und schickst es zusammen mit einem Motivationsschreiben zurück. Die Vermietungskommission sichtet die eingegangenen Bewerbungen und trifft eine engere Wahl. In der Regel werden danach mit sechs interessierten Mietparteien Wohnungsbesichtigungen durchgeführt, wovon anschliessend drei zur Vergabesitzung eingeladen werden.

An einer Vergabesitzung nehmen in der Regel fünf Mitglieder der Vermietungskommission teil sowie eine Person der Gesewo Geschäftsstelle (Mietwesen). Anlässlich der Vergabesitzung kannst du die Gründe und Motivation deiner Bewerbung nochmals im Gespräch mitteilen. Es können Fragen gestellt werden, sowohl vom Entscheidungsgremium an dich wie auch umgekehrt. Nach Anhörung der drei sich bewerbenden, potentiellen Mietparteien entscheidet die Vermietungskommission, wer den Zuschlag für die Wohnung erhält.

 

Wie miete ich eine Wohnung?

Wenn du den Zuschlag für eine Wohnung erhalten hast, musst du bei der Unterzeichnung deines Mietvertrags GenossenschafterIn der Gesewo werden und somit einen einmaligen Genossenschaftsanteil von CHF 2'000 einzahlen. Diesen erhältst du im Folgejahr deines Auszugs und Austritts aus der Gesewo unverzinst zurück.

Innerhalb der 12 Monate nach Bezug der Wohnung musst du der Gesewo ein unverzinsliches Pflichtdarlehen von 10 % des Anlagewerts der Wohnung gewähren. Die Höhe der Pflichtdarlehen ist im Wohnungsspiegel bei den Detailangaben der betreffenden Wohnung angegeben. Auch diesen Betrag erhältst du bei Auszug unverzinst zurück.

Die Pflichtdarlehen können auch zu 90 % aus Geldern der Pensionskasse oder zu 100 % aus Geldern der 3. Säule a geleistet werden; bei solchen Bezügen fallen jedoch Steuern an.

Es gibt einen Pflichtdarlehensfonds zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern, denen es nicht möglich ist, das Pflichtdarlehen aufzutreiben. Sie können bis zu 90 % ihres Pflichtdarlehens aus diesem Fonds beziehen. Einzelheiten sind im Reglement Pflichtdarlehensfonds (Gesewo) geregelt.

Aktivmitglied im Hausverein Giesserei wirst du mit Unterzeichnung eines Mietvertrags automatisch.

 

Was sind Besonderheiten der Giesserei und der Selbstverwaltung?

Bevor du dich für eine Wohnung bewirbst, solltest du einige Besonderheiten der Giesserei kennen:

Die Giesserei ist selbstverwaltet – wir haben keineN HauswartIn! Wer sich für eine Wohnung in der Giesserei entscheidet, tut dies nicht in erster Linie wegen der Wohnung, sondern wegen der Wertehaltung, die hier gelebt wird. Genossenschaftlich und selbstverwaltet wohnen bedeutet auch, dass wir uns uns im Rahmen unserer individuellen Möglichkeiten an allen Arbeiten, handwerklicher, gärtnerischer und administrativer Art beteiligen, um unsere hohe Lebensqualität gemeinsam aufrechtzuerhalten und unserem «Lebensschiff» Sorge zu tragen. Wichtige Entscheidungen treffen wir an den Mitgliederversammlungen. Jede Person leistet pro Jahr mindestens 30 Arbeitstunden für die Gemeinschaft. Alle Arbeiten sind gleichwertig. Wer nicht (mehr) mitarbeiten kann, bezahlt pro fehlende Arbeitsstunde aktuell CHF 30, damit die entstehenden unerledigten Arbeiten bei externen Dienstleistern eingekauft und finanziert werden können.

Die Giesserei ist eine autoarme Siedlung. Wohnungen werden vorrangig an BewerberInnen ohne Auto vergeben, ausser der Bewerber/die Bewerberin ist aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, Schichtarbeit und ähnlichen Gründen auf ein Auto angewiesen. An BewerberInnen, die ein Auto besitzen und nicht auf ein Auto angewiesen sind, werden in der Regel keine Wohnungen vergeben.

Die Giesserei ist ein Mehrgenerationenhaus. Wir streben eine Altersdurchmischung an, die der gesamtschweizerischen Altersverteilung entspricht. Das Alter ist daher ein wichtiges Vermietungskriterium. Es kann sich je nach Lücken in der bestehenden Altersverteilung unterschiedlich auswirken.

Die Giesserei ist ein Holzbau. Waschmaschinen und Wäschetrockner verursachen Vibrationen, weshalb sie in den Giesserei-Wohnungen nicht erlaubt sind. In den Waschküchen im Untergeschoss sowie in der Waschbar im Erdgeschoss von Haus 6 stehen genügend Maschinen zur Verfügung.

 

Subventionierte Wohnungen

Für subventionierte Wohnungen gelten vom Kanton Zürich (Amt für Wohnbauförderung) erlassene spezielle Bedingungen (Einkommens- und Vermögenslimite, Familiennachweis sowie mind. 2 Jahre Wohndauer in Winterthur). Die Subventionsbedingungen sind im Merkblatt subventionierte Wohnungen beschrieben. MieterInnen von subventionierten Wohnungen müssen bereits 2 Jahre in der Stadt Winterthur gewohnt haben.