Wie melde ich mich für eine Wohnung an?

Die Giesserei führt eine Liste von Personen, die an einer Wohnung interessiert sind. Um in diese Interessiertenliste aufgenommen zu werden, müssen Sie Passivmitglied im Hausverein Giesserei werden. Der Mitgliederbetrag für Passivmitglieder beträgt 40 Franken pro Vereinsjahr. Die Beitrittserklärung als Passivmitglied im Hausverein kann elektronisch ausgefüllt, heruntergeladen und entweder als Mailanhang oder ausgedruckt per Post versandt werden. Auf der Beitrittserklärung können Sie angeben, für welche Wohnungstypen Sie sich interessieren. Sie werden dann per Mail orientiert, wenn eine Wohnung der von Ihnen angegebenen Typen frei wird. Die Statuten des Hausvereins sind vorläufig nur als PDF zum Herunterladen erhältlich. Als Passivmitglied haben Sie Zugang zur internen Webseite der Giesserei.

Bevor Sie sich für eine Wohnung bewerben, sollten Sie einige Besonderheiten der Giesserei kennen:

  • Die Giesserei ist selbstverwaltet – wir haben keineN HauwartIn! Wer sich für eine Wohnung in der Giesserei entscheidet, tut dies nicht in erster Linie wegen der Wohnung, sondern wegen der Wertehaltung, die hier gelebt wird. Genossenschaftlich und selbstverwaltet wohnen bedeutet auch, dass wir als MitbesitzerInnen unserer Wohnungen keine Liegenschaftenver­wal­tung brauchen, die uns sagt, was zu tun ist – nein, wir alle beteiligen uns im Rahmen der individuellen Möglichkeiten an allen Arbeiten, um unsere hohe Lebensqualität gemeinsam aufrecht zu erhalten und unserem «Lebensschiff» Sorge zu tragen. Entscheidungen treffen wir zum Beispiel an den Mitgliederversammlungen. Jede Person leistet pro Jahr mindestens 30 Arbeits­stunden für die Gemeinschaft. Wir unterscheiden nicht zwischen administrativen, handwerklichen, Putz- oder Gartenarbeiten, alle Arbeiten sind gleichwertig. Wer nicht (mehr) mitarbeiten kann, bezahlt pro fehlende Arbeitsstunde aktuell Fr. 30, damit die entstehenden unerledigten Arbeiten bei externen Dienstleistern eingekauft und finanziert werden können.

  • Die Giesserei ist eine autoarme Siedlung. Wohnungen werden vorrangig an BewerberInnen ohne Auto vergeben. Sie können auch an BewerberInnen vergeben werden, die wegen Behinderung, Schichtarbeit und ähnlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind. An BewerberInnen, die ein Auto besitzen und nicht auf ein Auto angewiesen sind, werden in der Regel keine Wohnungen vergeben.

  • Die Giesserei ist ein Mehr-Generationen-Haus. Wir streben eine Altersdurchmischung an, die der gesamtschweizerischen Altersverteilung entspricht. Das Alter ist daher ein wichtiges Vermietungskriterium. Es kann sich je nach Lücken in der bestehenden Altersverteilung unterschiedlich auswirken.

  • Die Giesserei ist ein Holzbau. Waschmaschinen und Wäschetrockner verursachen Vibrationen, sie sind deshalb in den Giesserei-Wohnungen nicht erlaubt. In den Waschküchen im Untergeschoss und in der Waschbar im Erdgeschoss von Haus 6 stehen genügend Maschinen zur Verfügung.

Wie miete ich eine Wohnung?

Um eine Wohnung in der Giesserei mieten zu können, müssen Sie GenossenschafterIn der Gesewo werden und einen Genossenschaftsanteil von 2000 Franken einzahlen. Aktivmitglied im Hausverein Giesserei wird man mit Unterzeichnung eines Mietvertrags. Spätestens 12 Monate nach Bezug müssen Sie der Gesewo ein unverzinsliches Pflichtdarlehen von 10% des Anlagewerts der Wohnung gewähren. Die Höhe der Pflichtdarlehen ist im Wohnungsspiegel bei den Detailangaben der betreffenden Wohnung angegeben.

Die Pflichtdarlehen können auch zu 90% aus Geldern der Pensionskasse oder zu 100% aus Geldern der 3. Säule a geleistet werden; bei solchen Bezügen fallen jedoch Steuern an.

Es gibt einen Pflichtdarlehensfonds zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern, denen es nicht möglich ist, das Pflichtdarlehen aufzutreiben. Sie können bis zu 90% ihres Pflichtdar­lehens aus diesem Fonds beziehen. Einzelheiten sind im Reglement Pflichtdarlehensfonds geregelt.

Subventionierte Wohnungen

Für subventionierte Wohnungen gelten spezielle Bedingungen; es dürfen bestimmte Einkommens- und Vermögenslimiten nicht überschritten werden. Die Subventionsbedin­gungen für Mieterinnen und Mieter sind in diesem Merkblatt des Kantons zu finden. MieterInnen von subventionierten Wohnungen müssen bereits 2 Jahre in der Stadt Winterthur gewohnt haben.