Wie melde ich mich an für eine Wohnung?
Die Giesserei führt eine Warteliste für Wohnungen. Um in diese Warteliste aufgenommen zu werden, müssen Sie Passivmitglied im Hausverein Giesserei werden. Der Mitgliederbetrag für Passivmitglieder beträgt 40 Franken pro Vereinsjahr. Die Beitrittserklärung und die Statuten des Hausvereins können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Auf der Beitrittserklärung können Sie angeben, für welche Wohnungstypen Sie sich interessieren. Sie werden dann orientiert, wenn eine Wohnung der angegebenen Typen frei wird.
Bevor Sie sich für einen Beitritt entscheiden, sollten Sie einige Besonderheiten der Giesserei kennen:
- Die Giesserei ist ein Mehr-Generationen-Haus. Wir streben eine Altersdurchmischung an, die der gesamtschweizerischen Altersverteilung entspricht. Das Alter ist daher ein wichtiges Vermietungskriterium. Es kann sich je nach Lücken in der bestehenden Altersverteilung unterschiedlich auswirken.
- Die Giesserei ist eine autoarme Siedlung. Wohnungen werden vorrangig an BewerberInnen ohne Auto vergeben. Sie können auch an BewerberInnen vergeben werden, die wegen Behinderung, Schichtarbeit und ähnlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind. An BewerberInnen, die ein Auto besitzen und nicht auf ein Auto angewiesen sind, werden in der Regel keine Wohnungen vergeben.
- Alle erwachsenen BewohnerInnen müssen sich an der Selbstverwaltung beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch Arbeitsleistung – zurzeit 30 Stunden pro Jahr – oder durch eine Ersatzabgabe.
- Waschmaschinen und Wäschetrockner verursachen Vibrationen in einem Holzbau, sie sind deshalb in der Wohnung nicht gestattet. In den Waschküchen im Untergeschoss und in der Waschbar im Erdgeschoss von Haus 6 stehen genügend Maschinen zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen zum Mieten von Wohnungen oder Gewerberäumen, nehmen Sie Kontakt mit der Vermietungskommission auf.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 052 511 83 00
Wie miete ich eine Wohnung?
Um eine Wohnung in der Giesserei mieten zu können, müssen Sie GenossenschafterIn der Gesewo werden, einen Genossenschaftsanteil von 2000 Franken einzahlen und dem Hausverein Giesserei als Aktivmitglied beitreten. Spätestens 12 Monate nach Bezug müssen Sie der Gesewo ein unverzinsliches Pflichtdarlehen von 10% des Anlagewerts der Wohnung gewähren. Die Höhe der Pflichtdarlehen ist im Wohnungsspiegel bei den Detailangaben der betreffenden Wohnungen angegeben.
Die Pflichtdarlehen können auch zu 90% aus Geldern der Pensionskasse oder zu 100% aus Geldern der 3. Säule a geleistet werden; bei solchen Bezügen fallen jedoch Steuern an.
Es gibt einen Pflichtdarlehensfonds zur Unterstützung von Mietern und Mieterinnen, denen es nicht möglich ist, das Pflichtdarlehen aufzutreiben. Sie können bis zu 90% ihres Pflichtdarlehens aus diesem Fonds beziehen. Einzelheiten sind im Reglement Pflichtdarlehensfonds geregelt.
Subventionierte Wohnungen
Für subventionierte Wohnungen gibt es spezielle Bedingungen. Es gelten Einkommens- und Vermögenslimiten. Sie sind in einem Merkblatt des Kantons unter Wohnbauförderung / Mietwohnungsbau / Subventionebedingungen für Mieterinnen und Mieter angegeben. MieterInnen von subventionierten Wohnungen müssen bereits 2 Jahre in der Stadt Winterthur gewohnt haben.